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   KG, 13.10.1998 - 4 W 5057/98   

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https://dejure.org/1998,3591
KG, 13.10.1998 - 4 W 5057/98 (https://dejure.org/1998,3591)
KG, Entscheidung vom 13.10.1998 - 4 W 5057/98 (https://dejure.org/1998,3591)
KG, Entscheidung vom 13. Oktober 1998 - 4 W 5057/98 (https://dejure.org/1998,3591)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Voraussetzungen einer Vollstreckung eines auf Freistellung gerichteten Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2288 (Ls.)
  • NJW-RR 1999, 793
  • MDR 1999, 118
  • BauR 1999, 438
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.11.1990 - VI ZR 6/90

    Schadensersatzanspruch des Eigentümers eines zu einem embargowidrigen

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  • KG, 22.09.2010 - 14 W 63/10

    Kosten der Zwangsvollstreckung: Vollstreckung einer Verurteilung zur Freistellung

    Die Freistellung von einer Verbindlichkeit kann nach h.M. im Wege der Ersatzvornahme gemäß § 887 Abs. 1 ZPO vollstreckt werden (KG, Beschluss vom 13.10.1998, 4 W 5057/98, NJW-RR 1999, 793; MünchKommZPO/ Gruber , 3. Auflage 2007, § 887 Rdn. 4 m.w.N.).
  • OLG Köln, 14.03.2008 - 15 U 154/07

    Anspruch auf Freistellung von Ansprüchen nach §§ 57 Abs. 2 S. 2

    Eine solche Prüfung überfordert die nach Maßgabe von § 887 ZPO vorzunehmende Vollstreckung der Freistellungsverpflichtung, in deren Rahmen die dem Gläubiger im Wege der Ersatzvornahme einzuräumende Ermächtigung die vorzunehmende Handlung per se genau zu bezeichnen hat (vgl. Zöller/Stöber, a.a.O.,; OLG Saarbrücken, FamRZ 1999, 110 f; KG, NJW-RR 1999, 793).
  • OLG München, 20.02.2017 - 34 Wx 51/17

    Vollstreckungsrechtliche Voraussetzungen für die Eintragung einer

    Die Zwangsvollstreckung wegen vertretbarer Handlungen - auch wegen Befreiung von einer bezifferten Geldforderung (BGHZ 25, 1/7; KG NJW-RR 1999, 793; MüKo/Gruber ZPO 5. Aufl. § 887 Rn. 4 m. w. Nachw.) - erfolgt vielmehr nach der im 8. Buch der ZPO, Abschnitt 3 (Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von Unterlassungen und Handlungen) angesiedelten Vorschrift des § 887 ZPO durch Ermächtigung des Gläubigers zur Ersatzvornahme.
  • OLG Celle, 31.01.2006 - 16 U 179/05

    Freistellung eines Bauträgers vom Wandlungsanspruch seines Auftraggebers bei

    Die Regelung des § 13 Nr. 7 VOB/B entspricht aber der Bestimmung des § 635 BGB a. F., in dessen Anwendungsbereich die Möglichkeit eines Freistellungsanspruches (§ 257 Satz 1 BGB) anerkannt ist (vgl. OLG Zweibrücken, BauR 2004, S. 351; KG BauR 1999, S. 438; OLG Hamm NJW-RR 1996, S. 1338; ferner Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rn. 1693 ff.).
  • OLG Köln, 03.08.2001 - 3 W 43/01

    Vollstreckung eines Befreiungsanspruchs

    In den Fällen, in denen die Forderungshöhe ungewiss ist oder der Gläubiger diese nicht beziffern kann, bleibt ihm der Weg der Feststellungsklage (vgl. BGH NJW 1991, 634, 635; OLG Düsseldorf MDR 1980, 410; KG MDR 1999, 118; zur grundsätzlichen Thematik Bischof, ZIP 1984, 1444, 1449).
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